Privatzahler


Meine psychologische Praxis wird als Privatpraxis geführt. Coaching, Supervision und Beratung sind grundsätzlich private Leistungen.

Als Selbstzahler, genießen Sie in der Therapie die größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Wir sind frei in der Wahl des Therapie-settings [Einzel-, Paar- oder Familiensitzungen], und wir sind frei in der Auswahl der Therapiemethode. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen nur eine Therapie mit einem Richtlinienverfahren (in Deutschland: Psychoanalyse, tiefenpsycho-logische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) finanziert.

Ein freier Therapeut ist methodisch nicht gebunden, sondern kann die Auswahl der Therapieelemente individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Krankheitsdiagnose für die Krankenkasse. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung. Je nach Beruf, bzw. Beschäftigungsverhältnis (z.B. Anwartschaft auf Verbeamtung; geplanter Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung; Abschluss einer Versicherung u. a.) kann das unter Umständen von Bedeutung sein und eine Selbstzahlung für Sie erwägenswert machen, da oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.

Ihre Aufwendungen können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.